Kurzer Prozess mit US-Kunden
Von Bernhard Fischer. Aktualisiert am 27.01.2012 29 Kommentare
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Die Marke Wegelin bleibt erhalten. Jene Geschäftseinheiten der Privatbank, die US-Kunden betreut haben, verbleiben am Sitz der Wegelin & Co. in St. Gallen. Das restliche Geschäft geht in die neu gegründete und von Raiffeisen übernommene Notenstein Privatbank über. Das Kundenvermögen: rund 21 Milliarden Franken.
Jetzt geht es darum, was mit den verbleibenden US-Kunden der Bank Wegelin geschehen soll. Derzeit befindet sich das US-Geschäft in Abwicklung. Dieses sogenannte Rumpfgeschäft verbleibt bei Wegelin & Co., das offenbar noch nicht vollständig abgearbeitet werden konnte. Frau Widmer-Schlumpf sprach darüber am WEF in Davos mit US-Finanzminister Timothy Geithner. Sie wolle diese Angelegenheit schnell über die Bühne bringen, «um nicht jedes Jahr wieder neu verhandeln zu müssen».
Die bisherigen unbeschränkt haftenden Teilhaber der Bank Wegelin bleiben mit der Bank einstweilen verbunden, bis alle weiteren juristischen Fragen restlos geklärt sind. Erst dann wird sich herausstellen, was genau mit der Marke Wegelin geschehen wird und welche juristischen Geplänkel noch folgen werden.
Weitere Skandale möglich
Die Auflösung der Konten und die Liquidierung des US-Geschäfts der Privatbank werden aber nicht auf einen Schlag passieren, sagt ein mit der Bank Wegelin Vertrauter zu Bernerzeitung.ch/Newsnet. Erst wenn alle verbleibenden Kunden abgewickelt wurden, seien die institutionellen Angelegenheiten vorbei. Kenner der Bankenszene gehen davon aus, dass im Zuge der Kontenauflösungen noch der eine oder andere prominente Fall an die Oberfläche gespült werden könnte, der im Steuerstreit mit den USA bisher unbemerkt blieb.
Im Detail geht es darum, die Bankkunden auf die eine oder andere Art zu verabschieden. So haben dies andere Banken bisher gehandhabt, die in brisante US-Steuergeschäfte verwickelt waren: In einem Anschreiben wird formuliert, dass der betreffende Bankkunde 60 Tage Zeit hat, sein Geld abzuziehen und das Konto zu schliessen. Tut er dies nicht, erledigt das für ihn kurzerhand die Bank. In dem Fall verschickt Wegelin einen Scheck über das verbleibende Guthaben und schliesst das Konto. «Mit den Kunden wird üblicherweise kurzer Prozess gemacht», weiss Bankenanalyst Andreas Venditti von der ZKB.
(Bernerzeitung.ch/Newsnet)
Erstellt: 27.01.2012, 16:28 Uhr
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29 Kommentare
Die Machenschaften der amerikanischen Justiz - die übrigens selber Steuerparadiese hegen und pflegen - geht einem auf die Nerven. Verabschiedet euch von US$-Devisen-Geschäften. Es wäre an der Zeit, wenn Amerika ihre Probleme nur ansatzweise angehen würde, als stur auf Europa und der CH herum zu reiten nur um vom eigenen Chaos abzulenken. Antworten
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