333-Millionen-Busse gegen Swisscom aufgehoben

Zwar hatte der grösste Schweizer Mobilfunkanbieter eine marktbeherrschende Stellung. Diese habe Swisscom aber nicht missbraucht, so das Bundesverwaltungsgericht.

Keine fehlbare Tat festgestellt: Swisscom hat den Handymarkt nicht missbraucht.

Keine fehlbare Tat festgestellt: Swisscom hat den Handymarkt nicht missbraucht.

Artikel zum Thema

Stichworte

SwissquoteExklusiver Trading-Partner

[Alt-Text]

Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte im Oktober 2002 gegen die drei Schweizer Mobilfunkbetreiber eine Untersuchung zu den sogenannten Mobilterminierungsgebühren durchgeführt. Diese Gebühren stellt ein Mobilfunkbetreiber einem anderen Anbieter für die Durchstellung eines Anrufs in sein Netz in Rechnung. Die Weko kam in der Folge zum Ergebnis, dass die Swisscom (SCMN 390.5 -0.64%) marktbeherrschend sei und diese Stellung zwischen April 2004 und Mai 2005 missbraucht habe. Sie büsste Swisscom Mobile deshalb im Februar 2007 mit 333 Millionen Franken. Mit dem aktuellen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht eine marktbeherrschende Stellung von Swisscom bei der Mobilterminierung zwar bestätigt, wie die Swisscom mitteilte. Der Missbrauchsvorwurf sei jedoch zurückgewiesen und die Busse aufgehoben worden. Das Urteil kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. Swisscom will die Urteilsbegründung in den kommenden Wochen im Detail prüfen und über die weiteren Schritte entscheiden. Eine Rückstellung sei bisher nicht gebildet worden, schreibt das Telekommunikationsunternehmen. Diese Einschätzung werde durch das vorliegende Urteil bestätigt. (cpm/ddp)

Erstellt: 09.03.2010, 14:25 Uhr


FREIZEIT-IDEEN

Die schönsten Wanderungen – vom Klassiker bis zum Geheimtipp.

Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.

Jobsuche

Kaum wird irgendwo ein Job frei, ist er auf jobwinner.ch.

Weiterbildung

Finden Sie die passende Schule fĂĽr Ihre Weiterbildung in Beruf und Freizeit.

Nachhaltig abnehmen

Der BodyCoach hilft Ihnen, gesund und nachhaltig abzunehmen. [Alt-Text]





© Tamedia AG 2010 Alle Rechte vorbehalten