Schweiz
«Unerhörter Affront für Schwerkranke»
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Der am Mittwoch von Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf vorgelegte Gesetzesentwurf zur Suizidbeihilfe macht den Sterbehilfeorganisationen massive Auflagen. So sollen sie nur noch schwer kranke Menschen in den Freitod begleiten dürfen, deren Tod unmittelbar bevorsteht. Dabei sind ein Drittel aller von Exit begleiteten Suizidwilligen alte Menschen mit Gebrechen. Dignitas-Chef Ludwig Minelli spricht von einem «unerhörten Affront für Schwerkranke». Eine Mehrheit des Bundesrats möchte Artikel 115 des Strafgesetzbuches mit weiteren Sorgfaltskriterien ergänzen, um Auswüchse bei der Suizidhilfe, aber auch um den Suizidtourismus einzudämmen. So sollen etwa zwei verschiedene ärztliche Gutachten die Urteilsfähigkeit und die unheilbare Krankheit bescheinigen. Das bedeutet für Exit, dass nicht mehr der Patient entscheidet, ob er Hilfe in Anspruch nehmen will oder nicht.
Für Exit steht das Menschenrecht der Selbstbestimmung auf dem Spiel. Die Vorschrift von zwei Gutachten verhindere zudem die Begleitung von Menschen, bei denen erst kurz vor dem Ende klar werde, dass ein qualvoller Tod innert weniger Tage bevorstehe. Ihr Leiden werde unnötig verlängert.
Exit und Dignitas werden nötigenfalls das Referendum gegen die «bürokratische und wirklichkeitsfremde Gesetzesergänzung» ergreifen. Der Zürcher Justizminister Markus Notter hingegen hat den Gesetzesentwurf mit Befriedigung zur Kenntnis genommen. Die Grünen lehnen übertriebene Auflagen bei der organisierten Suizidhilfe ab. Eine Mehrheit im Bundesrat ist ausdrücklich gegen ein Verbot, wie sie Variante 2 des Vernehmlassungsentwurfs vorsieht. Ein solches würde gemäss Widmer-Schlumpf die Suizidhilfe nur in die Illegalität abdrängen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 29.10.2009, 07:35 Uhr
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