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Toter aus Kiental war Zeuge bei Drogen-Prozess

Von Bruno Stüdle. Aktualisiert am 25.11.2011 22 Kommentare

Bei einem Drogenprozess in Thun erschien am Donnerstagmorgen der Hauptbelastungszeuge nicht. Er sei verstorben, gab der Staatsanwalt bekannt. Am Abend zuvor war der Zeuge in Kiental tot aufgefunden worden. Ob ein Zusammenhang besteht, darüber schweigt sich der Staatsanwalt aus.

1/5 Am Mittwochabend ist in einer Wohnung im Kiental ein Mann tot aufgefunden worden.
Bild: Markus Hubacher

   

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«Mann tot aufgefunden»: So titelten die Staatsanwaltschaft Oberland und die Kantonspolizei Bern ihr Communiqué, welches sie am Donnerstag kurz nach 14 Uhr verschickten. «Der Mann wurde am Mittwoch, 23.November 2011, kurz nach 19.15 Uhr in einer Wohnung im Kiental (Reichenbach im Kandertal) tot aufgefunden. Gemäss ersten Erkenntnissen handelt es sich um ein Tötungsdelikt. Die Täterschaft ist noch unbekannt. Die Kantonspolizei Bern leitete umgehend entsprechende Fahndungsmassnahmen ein. So wurden in der Region mehrere Fahrzeuge kontrolliert. Zur Klärung des Delikts sucht die Kantonspolizei Bern Zeugen», so lautet der knappe Inhalt der Mitteilung.

Opfer als Zeuge vorgeladen

Mehr geben die Recherchen dieser Zeitung her: In Kiental war zu erfahren, dass es sich beim Opfer um den etwa 30-jährigen X.* handelt. Am Mittwochabend gegen 18 Uhr sei er noch im Bären gesessen und habe erzählt, dass er am Donnerstag in einem Drogenfall als Zeuge in Thun vorgeladen sei. Gegen 18.30 Uhr habe er sich mit den Worten verabschiedet, «ich habe noch einen Termin». Was dann passierte, ist unklar. X. wurde 45 Minuten später tot in seiner Wohnung über der Dorfbäckerei aufgefunden. Im Kiental spricht man davon, dass der Mann mit einem Messer niedergestochen worden sei – und auch über das mögliche Motiv: X. habe bis vor kurzem Drogen konsumiert und er sei beim Prozess als Hauptbelastungszeuge gegen einen Dealer vorgeladen gewesen...den Rest könne man sich ja zusammenreimen.

Ob der Reim «Dealer tötet Zeugen» stimmt, dazu wollten sich gestern weder Staatsanwalt noch die Kantonspolizei äussern: «Die Staatsanwaltschaft und die Pressestelle der Kantonspolizei geben heute zu diesem Fall keine weiteren Auskünfte», erklärte Monika Stähli von der Kanzlei der Staatsanwaltschaft Oberland nach Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten.

«Ein Zeuge ist verstorben»

Fakt ist, dass der Staatsanwalt gestern Morgen kurz vor Prozessbeginn in Thun verkündete, dass ein Zeuge am Vorabend verstorben sei (vgl. Bericht unten). In der Anklageschrift – sie liegt dieser Zeitung vor – taucht der Name von X. auf. Er uns seine Ehefrau Y.* sind in der Anklageschrift mehrfach als Zeugen aufgeführt. Sie haben vom Angeklagten Z.*, einem in Thun wohnhaften Mann aus Bangladesh, mehrmals Kokain gekauft.

Frau und Kinder bedroht?

Offen ist, ob Z. trotz der Anklage auf freiem Fuss war – auch am Mittwochabend? Der Anklageschrift ist jedenfalls zu entnehmen, dass gegen Z. «keine» Zwangsmassnahmen wie «Untersuchungshaft, Sicherheitshaft, Vorzeitiger Straf- oder Massnahmenvollzug» in Gang sind. Wie dieser Passus in der Anklageschrift zu interpretieren ist und ob Z. am Mittwochabend tatsächlich auf freiem Fuss war, liess sich gestern nicht eruieren. Auch zu solch unverfänglichen Fragen wollte der Staatsanwalt nicht Stellung nehmen.

Das Opfer, dem Namen nach ein Mann mit Migrationshintergrund, war in Kiental kein Unbekannter gewesen. Er sei vor ein paar Monaten aus Faltschen ob Reichenbach ins Tal gezogen – unter anderem, weil er nach seiner Drogenkarriere ein neues Leben habe beginnen wollen. Seit dem Umzug sei er von seiner Frau Y., einer Schweizerin aus der Region, und den zwei gemeinsamen Kindern getrennt, hiess es. Ob die Frau und die beiden Kinder auch in Gefahr sind und ob sie von den Behörden bereits in Sicherheit gebracht worden sind, bleibt unklar.

Grosskontrolle am Mittwoch

Keine Antworten gab es gestern von offizieller Seite auch zu allenfalls gesuchten Personen oder Fahrzeugen. Im Zeugenaufruf in der Medienmitteilung steht lediglich: «Personen, die am Mittwochabend im Kiental Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich zu melden. Insbesondere interessiert, ob im Zeitraum zwischen 18.30 und 20 Uhr ein Fahrzeug im Tal aufgefallen ist.» Das Fahrzeug und den Täter suchte die Polizei am Mittwochabend allerdings mit einem Grossaufgebot: In Leissigen zum Beispiel war der A8-Tunnel in Fahrtrichtung Interlaken für längere Zeit gesperrt. Sämtliche Fahrzeuge wurden auf der Ausfahrt Leissigen kontrolliert. Ein Leserin teilte uns mit, dass sie um 21.15 Uhr von der Polizei angehalten und ohne Angabe eines Grundes kurz überprüft worden war.

* Namen der Redaktion bekannt

Zeugenaufruf der Polizei: Hinweise bitte an Telefon 033 227 61 11 (Berner Oberländer)

Erstellt: 25.11.2011, 05:51 Uhr

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22 Kommentare

Mark Keller

25.11.2011, 09:24 Uhr
Melden 18 Empfehlung

Alle Kommentatoren kennen scheinbar den Sachverhalt schon ganz genau. Warum nur seid Ihr nicht Polizisten geworden? Und einige scheinen zuviel Kriminalfilme zu schauen. Antworten


Martin Lerch

25.11.2011, 09:22 Uhr
Melden 16 Empfehlung

Stichworte: Schengen, Personenfreizügigkeit. Der Bundesrt versprach uns mehr Sicherheit wenn wir denn nur das Schengenabkommen akzeptieren. Stattdessen haben wir freie Bahn für freie Verbrecher, Einbruchdiebstähle, Drogenhandel und neuerdings auch noch Mafiamorde. Antworten



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