Region
«Die vereiste Schneemasse hätte ein Kind totgeschlagen»
Wer haftet wann?
Der Grund- und Hauseigentümer ist grundsätzlich für die Sicherheit auf seiner Liegenschaft verantwortlich. Wer diese Sicherheitspflicht nicht erfüllt, muss bei Unfällen und Schäden haften. Das Gesetz sagt: «Beschädigen eine Dachlawine oder herunterfallende Eiszapfen Personen oder fremde Sachwerte, haftet der Gebäudeeigentümer» (Art. 58 OR). Im konkreten Fall gilt Folgendes:
Gebäudeschäden: Gebäudeschäden am eigenen Haus, die durch Schneerutsch entstanden sind, werden von der obligatorischen Gebäudeversicherung nicht gedeckt.
Schäden an Dritten: Wird eine Person oder ein fremder Sachwert verletzt, kommt die Gebäudehaftpflichtversicherung zum Zug. Dies jedoch nur, falls der Hauseigentümer auch bei einer solchen versichert ist. Sollte dies nicht der Fall sein, haftet er persönlich. Wenn die Sicherheitspflichten auf einen Dritten (z.B. Hauswart) übertragen werden, kann der Eigentümer im Fall einer Schadenersatzforderung auf diesen Rückgriff nehmen.
Fahrzeugschäden: Für Schäden an Fahrzeugen kann auf die Kaskoversicherung zurückgegriffen werden.
Pflicht für Mieter: Die Pflicht zur Schneeräumung kann auf den Mieter überwälzt werden. Dies muss im Mietvertrag aber ausdrücklich festgehalten werden. Wenn in Hausordnungen die Pflicht auf den Mieter übertragen wird, muss die Hausordnung als integrierender Bestandteil des Mietvertrages bezeichnet sein. Ein Spezialfall ist das vermietete Einfamilienhaus: Die Schneeräumung ist hier immer die Pflicht des Mieters.ddt
Etwas gesehen, etwas geschehen?
Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Bernerzeitung.ch/Newsnetz wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS). Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...
Zehn Uhr, ein warmer Wintermorgen am Jägerweg in Thun. Für Verena Mathys hätte es ein ganz normaler Tag werden können. Doch plötzlich hört sie draussen einen Knall. Als sie die Wohnung verlässt, um nachzusehen, was passiert ist, traut sie ihren Augen nicht: Die Kühlerhaube, das Dach und die Frontscheibe ihres erst halbjährigen Autos sind eingedrückt. Nicht etwa Vandalen haben ihren neuen PKW zerstört: Es war eine Dachlawine, die sich wegen der Sonneneinstrahlung vom Hausdach gelöst hatte.
Schaden: 7600 Franken
Der entstandene Schaden am Auto belief sich auf 7600 Franken. Schäden an Fahrzeugen, die durch Dachlawinen oder herunterfallende Eiszapfen verursacht werden, zahlt in der Regel die Kaskoversicherung. So auch im Fall von Verena Mathys. Dass keine Personen zu Schaden gekommen sind, ist wohl dem Zufall zu verdanken. «Zum Glück befand sich beim Schneerutsch niemand in der Nähe der Niedergangsstelle.» Denn Mathys ist überzeugt: «Die vereiste Schneemasse hätte ein Kind totgeschlagen.» Mathys wohnt in einer Thuner Wohnbaugenossenschaft und befindet sich dort mit Anteilsscheinen im Mietverhältnis. Wären Personen verletzt worden, hätte die Rechtslage anders ausgesehen: «Wenn der Haus-, Grund-, oder Gebäudeeigentümer keine Gebäudehaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, haftet er persönlich», heisst es in der jüngsten Medienmitteilung des Hauseigentümerverbands (HEV) Schweiz (siehe Kasten Pflichten und Haftung).
Im Fall Mathys hätte also die Wohnbaugenossenschaft in Corpora gehaftet. Diese handelt nun nach dem Vorfall: Man habe beschlossen, Schneerückhalter an den Dachrändern anbringen zu lassen, sagte ein Genossenschaftsmitglied auf Anfrage.
Hohe Dunkelziffer?
Unfälle und Schäden als Folge von Dachlawinen sind in jeder Hinsicht speziell: Recherchen dieser Zeitung ergaben, dass Versicherungsgesellschaften wie die Schweizerische Mobiliar, die Suva und die Zürich diese Schäden nicht nach dem Kriterium «Dachlawinen» erfassen. Deshalb konnten die angefragten Versicherungen keine genauen Angaben zu allfälligen weiteren Vorfällen im Berner Oberland machen. Es bleibt die Frage: Wie gross ist die Dunkelziffer? Fakt ist: Die Hauseigentümer stehen grundsätzlich in der Pflicht. «Sie sind für die Sicherheit auf ihrer Liegenschaft verantwortlich», sagt der HEV Schweiz.
Die Dachlawine, die Mathys’ Auto zerstörte, ist kein Einzelfall. Im Thuner Schorenquartier gibt es zwei Liegenschaften, bei denen jüngst immer wieder Schnee von den Dächern hinunterrutschte. Das leer stehende Bauernhaus an der Schorenstrasse 37 ist mittlerweile mit Schneefängen ausgestattet. Anders beim Schulhaus: Das Dach habe zwar eine Neigung, die Schneerutsch begünstige. Doch dringenden Handlungsbedarf sah das Amt für Stadtliegenschaften nicht. Die Lehrer des Schulhauses wurden angewiesen, die Schüler zu warnen, wenn Schnee auf dem Dach liegt. (Berner Oberländer)
Erstellt: 05.02.2010, 10:05 Uhr
Region
- 11:16Alte Menschen sollen möglichst lange zu Hause bleiben
- 11:15Mehr Polizeipräsenz und Videokameras für die Thuner Altstadt
- 10:42Pferdediebe: «Eine widerliche Hetzkampagne»
- 10:36Blocher und Stöckli: Zwei Schwergewichte im Duell
- 10:31Stadtrat will Beamten mehr als 200'000 Franken zahlen
- 10:28Kofmehl muss wegen Lärm früher schliessen
Meistgelesen in der Rubrik Region
- 1Polizei hebt Berner Jugendbande aus
- 2Betrunkener Autofahrer nach wilder Verfolgungsjagd gestoppt
- 3Sicherer Schulweg führt über die Hängebrücke
- 4«Ja, der FC Thun ist auch für Trainer ein gutes Sprungbrett»
- 5Neue SP-Präsidentin Wasserfallen rüttelt an Tabus
- 6Schulhaus Herzogenbuchsee zum Schnäppchenpreis
Body Coach
-
Der BodyCoach hilft Ihnen, gesund und nachhaltig abzunehmen. Er stellt einen individuellen Ernährungsplan zusammen, erstellt Einkaufslisten, schlägt Rezepte vor und unterstützt Sie beim Training.
Emil Frey AG Autocenter Bern
Umfrage
Die BKW plant trotz Verdoppelung des Gewinns 2009 für nächstes Jahr eine (moderate) Strompreiserhöhung. Finden Sie das in Ordnung?
Publireportage
Sagen Sie es nicht! Tabusätze in der Beziehung
ElitePartner.ch verrät, welche Sätze Sie besser für sich behalten sollten.





