Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte im Oktober 2002 gegen die drei Schweizer Mobilfunkbetreiber eine Untersuchung zu den sogenannten Mobilterminierungsgebühren durchgeführt. Diese Gebühren stellt ein Mobilfunkbetreiber einem anderen Anbieter für die Durchstellung eines Anrufs in sein Netz in Rechnung. Die Weko kam in der Folge zum Ergebnis, dass die
Swisscom
(SCMN 396.50.48%)
marktbeherrschend sei und diese Stellung zwischen April 2004 und Mai 2005 missbraucht habe. Sie büsste Swisscom Mobile deshalb im Februar 2007 mit 333 Millionen Franken. Mit dem aktuellen
Urteil hat das
Bundesverwaltungsgericht eine marktbeherrschende Stellung von Swisscom bei der Mobilterminierung zwar bestätigt, wie die Swisscom mitteilte. Der Missbrauchsvorwurf sei jedoch zurückgewiesen und die Busse aufgehoben worden. Das Urteil kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. Swisscom will die Urteilsbegründung in den kommenden Wochen im Detail prüfen und über die weiteren Schritte entscheiden. Eine Rückstellung sei bisher nicht gebildet worden, schreibt das Telekommunikationsunternehmen. Diese Einschätzung werde durch das vorliegende Urteil bestätigt.
(cpm/ddp)