Abstimmung kann nicht so viel ausrichten: Die Renten werden trotzdem sinken.
«Man wird Massnahmen treffen, um den Umwandlungssatz zu senken, ohne dabei das Gesetz zu verletzen», sagt Pensionskassenexperte Martin Janssen. Und Direktor Werner Hertzog von der Bundespensionskasse Publica ergänzt: «Sehr viele Pensionskassen müssen sich gar nicht speziell um das Obligatorische in der beruflichen Vorsorge kümmern.» Wie andere angefragte Kassenchefs sagt er: «Wir werden den Umwandlungssatz weiter senken.»
Nur eine Minderheit der Arbeitnehmenden ausschliesslich obligatorisch versichert
Was nach dem Abstimmungssonntag paradox klingt, hat eine einfache Auflösung: Die berufliche Vorsorge ist aufgeteilt in einen obligatorischen und einen überobligatorischen Teil. Nur für den obligatorischen Bereich (Löhne bis 82 000 Franken) gilt der durch das Gesetz vorgeschriebene Umwandlungssatz. Im Moment beträgt er 7 Prozent. Pro 100 000 Franken angespartes Geld in der zweiten Säule erhält ein Pensionär demnach 7000 Franken Rente jährlich. Zahlreiche Berater und Verwalter erachten dies wegen der steigenden Lebenserwartung als zu viel. Um ihre Kasse nicht in Schieflage zu bringen, senken sie im Gegenzug den Umwandlungssatz für den überobligatorischen Bereich. Hier haben sie Spielraum.
Und das betrifft fast die ganze Schweiz: 660 Milliarden Franken waren Ende 2008 in der beruflichen Vorsorge angespart worden. Nur knapp die Hälfte davon fällt laut der Beratungsfirma Complementa in den obligatorischen Bereich. 55 Prozent ist überobligatorisches Kapital. Das Bundesamt für Sozialversicherungen schätzt, dass nur eine Minderheit von einer halben Million Arbeitnehmenden ausschliesslich obligatorisch versichert ist.
Schweizer Durchschnitt: 6,7%
Und so machen die Pensionskassen für viele der übrigen 3,1 Millionen Versicherten eine Mischrechnung. Bei der Publica beträgt der Umwandlungssatz 6,53 Prozent, beim Nahrungsmittelhersteller Hügli 6,4 Prozent, bei der römisch-katholischen Vorsorge des Kantons Luzern 6,3 Prozent. Schweizweit liegt der Durchschnitt laut Swisscanto mit 6,7 Prozent bereits unter der Obligatoriumsvorgabe. «Es gibt eine Tendenz in diese Richtung», sagt Michael Brandenberger von Complementa.
So schmerzlich das Absenken künftiger Renten für die Betroffenen ist, möglich ist es nur, weil in all diesen Fällen das angesparte Kapital zum Beispiel wegen Sondereinlagen über dem Obligatorium liegt. «Bei uns fährt ein Versicherter immer noch besser als einer, der nur das gesetzliche Minimum erhalten würde, aber dafür zu einem Umwandlungssatz von 7 Prozent», sagt etwa Hügli-Finanzchef Andreas Seibold.
Zweite Säule minimal halten
Die Quersubventionierung vom überobligatorischen in den obligatorischen Bereich hat trotzdem Konsequenzen: Sie macht das überobligatorische Sparen weniger attraktiv. «Durch die Senkung des Umwandlungssatzes im überobligatorischen Bereich werden Verteilungswirkungen zugunsten kleiner Einkommen erzielt. Das führt in der Tendenz zu einer Stärkung von Alternativlösungen», sagt Janssen. Mehrere Pensionskassenverwalter raten ihren Versicherten bereits heute, die zweite Säule auf das Minimum zu beschränken und den Rest privat anzulegen.
(Tages-Anzeiger)