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1,5 Milliarden Dollar Steuern?

Aktualisiert am 05.02.2012

Dem Facebook-Gründer Mark Zuckerberg droht ein unvorstellbar hoher Steuerbescheid – wenn er wie geplant 5 Milliarden Dollar Gewinn aus Aktienoptionen realisiert.

1/19 Facebook-Gründer Mark Zuckerberg (mit Sonnenbrille): Im Februar 2012 kündigt das Portal den Gang an die Börse an. Das Portal zählt 845 Millionen Nutzer und ist in 70 Sprachen verfügbar. Wenn das soziale Netzwerk ein Land wäre, hätte es nach China (1,34 Milliarden Menschen) und Indien (1,17 Milliarden) die drittgrösste Bevölkerung.
Bild: AFP

   

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Facebook-Gründer Mark Zuckerberg droht möglicherweise ein Steuerbescheid von rund 1,5 Milliarden Dollar. Die Summe könnte fällig werden, wenn er wie geplant 5 Milliarden Dollar (3,8 Milliarden Euro) Gewinn aus Aktienoptionen realisiert, die er 2005 in seiner Position als Facebook-Geschäftsführer erhalten hatte.

Zuckerberg werde die Optionen vor dem für Mai erwarteten Börsengang in Anspruch nehmen, teilte Facebook ( 34.125 -10.74%) mit, ohne eine Summe zu nennen. Um seine Steuerrechnung zu bezahlen, werde er einige seiner sonstigen Anteile verkaufen, hiess es.

40 Dollar pro Aktie

Der Gewinn aus den sogenannten «nicht qualifizierte» Aktienoptionen müsse als Einkommen mit dem Maximalsteuersatz von 35 Prozent versteuert werden, sagte der US-Finanzexperte John Barcal der «Financial Times». Die Erlöse aus dem Verkauf seiner auf 22 Milliarden Dollar taxierten sonstigen Anteile an Facebook dagegen nur als Kapitalertrag. Zehn Prozent seines Gewinns müsste Zuckerberg an den Staat Kalifornien zahlen, diese dürfte er laut Barcal aber auf den von der Bundesbehörde präsentierten Steuerbescheid anrechnen.

Derzeit liegt der Preis der Facebook-Anteile bei fast 40 Dollar pro Aktie. Damit könnte Zuckerberg über 4,8 Milliarden mit seinen Optionen machen. Sein Gewinn würde auf sechs Milliarden Dollar steigen, sollte Facebook bei seinem Börsengang das von einigen Analysten vorausgesagte Ziel von einem Börsenwert von 100 Milliarden Dollar erreichen. (rek/dapd)

Erstellt: 05.02.2012, 11:57 Uhr

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